Das Disziplinarverfahren und der Preis der Selbstachtung!

Wie der geneigte Leser weiß, hat sich Frau Kunzel bei ihrer letzten Dienststelle, der PI Bergblick, erlaubt, nicht zum dortigen Herrscher zu eilen, nachdem ihr von einem anderen Vorgesetzten so geheißen wurde.

Sie hat sich also erdreistet, diesem Narzissten, der ständig Dinge kritisieren musste, die ihn einen Dreck angehen und der sich permanent im Ton vergriffen hat, keine Bühne mehr für seine Unverschämtheiten zu geben und hat dies vorher auch kund getan, dass sie weitere Angriffe von ihm nicht mehr hinnehmen und seine Mitteilungen nur noch in schriftlicher Form annehmen würde.

Was sich dieser Dienststellenleiter dann im Beisein seines Stellvertreters erlaubt hat, nachdem er schnaubender weise und mit krebsrotem Kopf im ehemaligen Büro der Frau Kunzel aufgetaucht ist, setze ich nach 27.000 Seitenaufrufen ebenfalls als bekannt voraus. Es war jedenfalls eine unglaubliche und bodenlose Frechheit, die Frau Kunzel mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und mehreren Beschwerdeschreiben beantwortet hat.

Was sich der feine Herr hier herausgenommen hat, ist skandalös und widerwärtig, wurde aber selbstverständlich von ihm und auch seinem Stellvertreter nicht zugegeben, NEIN, man hat statt dessen eine lächerliche und billige Lüge erzählt, um sich aus der Geschichte heraus zu winden.

Und natürlich wurde dies wieder, wie schon bei anderen Vorgesetzten, vom Präsidium voll und ganz gedeckt. Auch die Herrschaften bei der Staatsanwaltschaft, mit der die feinen Vorgesetzten offensichtlich ja auf Du und Du stehen, hat sich hinter dieses dreckige Verhalten gestellt und das Verfahren, wie soll es anders sein, natürlich eingestellt.

Man kann darüber nur den Kopf schütteln und sich fragen, in welchem Land wir eigentlich leben. Wir haben uns mittlerweile dahin entwickelt, dass der, der in einer höheren Position sitzt oder der im Geld schwimmt, sich erlauben kann, was er will und mit seinen Sauereien auch immer davon kommt.

Auf die „Kleinen“ wird herabgesehen, die kann man als Fußabstreifer benutzen und man wird dabei von noch weiter oben nach Kräften unterstützt und gedeckt.

Das Disziplinarverfahren gegen Frau Kunzel hat sich bis zum Frühjahr 2020 hingezogen und eigentlich wollte sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, aber nachdem sie mit einer lebensgefährlichen Erkrankung im Krankenhaus lag und den Einspruch versehentlich an das zuständige Präsidium und nicht sofort an das Verwaltungsgericht geschickt hat, wurde sie über diesen Fehler selbstverständlich NICHT in Kenntnis gesetzt, was zur Folge hatte, dass der Bußgeldbescheid nach der Einspruchsfrist rechtskräftig geworden ist.

Dafür, dass sich Frau Kunzel also gegen Gemeinheiten, fiese Mobbing-Attacken, selbstherrliches und widerwärtiges Verhalten bestimmter Vorgesetzter gewehrt und dies auch kundgetan hat, wurde ihr nun ein Bußgeld von 3.000,00 Euro auferlegt.

Dieses wird derzeit von ihrem Gehaltskonto drei Monate lang zu je 1.000,00 Euro abgezogen. Wer nun aber glaubt, dies hätte zur Folge, dass sich Frau Kunzel in Zukunft irgendwelche Gemeinheiten und widerwärtiges, selbstverliebtes und krankhaft abartiges Verhalten von Vorgesetzten gefallen lässt, der irrt gewaltig. Für Frau Kunzel gibt es keine Strafe auf dieser Welt, die dazu führen würde, dass sie sich von widerlichen Vorgesetzten ohne Gegenwehr wie Dreck behandeln lässt.

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